Aufsätze
Marcel Kau
Zur Notwendigkeit einer Regulierung von Artificial Intelligence
Wissenschafts- und Innovationskontrolle im Kontext der Gegenwart
Matthias Roßbach
Modernisierung des Bundesratsverfahrens
Forum
Rechtsprechung
Holger P. Hestermeyer
Bundestag und Freihandelsabkommen
Zum CETA-Urteil des BVerfG vom 2.3.2021
Judith Froese
Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 25.3.2021, 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20 („Berliner Mietendeckel“)
Literatur
Ulrich Karpen
Bundeswahlgesetz, Kommentar, Begr. v. Wolfgang Schreiber
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Aufsätze
Marcel Kau
Zur Notwendigkeit einer Regulierung von Artificial Intelligence
Wissenschafts- und Innovationskontrolle im Kontext der Gegenwart
Im nachfolgenden Beitrag werden zunächst Reichweite und gegenwärtig absehbare Dimensionen von Künstlicher Intelligenz bzw. Artificial Intelligence dargestellt (II.). Im Anschluss daran werden die mutmaßlichen und absehbaren Folgen für verschiedene Rechtsbereiche behandelt (III.). Sodann soll ein Blick auf die sich bisher abzeichnenden Regulierungsansätze geworfen werden (IV.), die letztlich einer resümierenden Schlussbetrachtung (V.) unterzogen werden.
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Matthias Roßbach
Modernisierung des Bundesratsverfahrens
Die Debatte um eine Modernisierung des Bundesratsverfahrens hat in den vergangenen Jahren neue Impulse erhalten. Als Teil der Diskussion um die Stärkung des Föderalismus leisteten hierzu sowohl die Ministerpräsidentenkonferenz als auch der Bundesrat Beiträge. Im März 2021 hat der Bundesrat neue Regelungen in seine Geschäftsordnung aufgenommen und unter anderem das Gebot der freien Rede, eine Redezeitbegrenzung und die Ordnungsbefugnisse des Bundesratspräsidenten eingeführt. Damit hat die Debatte einen ersten normativen Niederschlag gefunden. Zugleich wurden die Wehrhaftigkeit und die Funktionsfähigkeit des Bundesrates gestärkt.
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Forum
Matthias Bode
Der Regelungsauftrag an den Gesetzgeber nach Unvereinbarkeitserklärungen des BVerfG und die Folgen eines fruchtlosen Fristablaufs, zugleich eine Beobachtung über das Verhältnis von Recht und Technik
Die vom BVerfG entwickelte und vom Gesetzgeber anerkannte Unvereinbarkeitserklärung erlaubt den zeitlich begrenzten Fortbestand an sich verfassungswidriger Normen. Hiermit ist regelmäßig ein Regelungsauftrag an den Gesetzgeber verbunden. Was passiert aber, wenn dieser die Frist absehbar nicht einhalten kann, weil beispielsweise der Normvollzug seitens der Verwaltung IT-Infrastruktur voraussetzt, die nicht rechtzeitig anzupassen oder fertigzustellen ist? Der Artikel erörtert diese – auch im Rahmen der Digitalisierung – an Bedeutung gewinnende Frage. Dabei wird auf die Vollstreckung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen eingegangen sowie die Möglichkeit einer Fristverlängerung erörtert. Der Beitrag schließt mit einem Lösungsvorschlag, der sich an der bisherigen Rechtsprechung orientiert und eine Ergänzung des BVerfGG in Betracht zieht.
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