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Ausgabe 4/2020

Aufsätze

Wilfried Erbguth
Räumliche Steuerung in der Energie- und Verkehrswende: sektoral oder integrativ?

Karoline Maria Linzbach / Klaus Ferdinand Gärditz
Das nachrichtendienstliche Trennungsgebot – ein verfassungsrechtlicher Totenschein

Judith Froese
Mietpreisbegrenzungen im Lichte des Verfassungsrechts

 

Forum

Andreas Kulick
 „A Union that strives for more“? 
Das Arbeits- und Gesetzgebungsprogramm der von der Leyen-Kommission 

 

Rechtsprechung

Hans-Günter Henneke
Verfassungsverstöße gegen Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG – weder etwas „Banales“ noch eine „Fußnote des Gesetzes“

 

Literatur

PD Dr. Nils Grosche, Frankfurt
Mödinger, Bessere Rechtsetzung, Leistungsfähigkeit eines europäischen Konzepts 

Prof. Dr. Claudio Franzius, Bremen
Laura Münkler (Hrsg.), Dimensionen des Wissens im Recht 

 

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Aufsätze

Wilfried Erbguth
Räumliche Steuerung in der Energie- und Verkehrswende: sektoral oder integrativ?
Räumliche Steuerung in der Energie- wie Verkehrswende erfolgt national vornehmlich durch sektoral, d.h. fachlich ausgerichtete Instrumente. Begriffliches Paradebeispiel ist hierfür die energierechtliche Bundesfachplanung. Übergreifend, also integrativ ausgerichtete Handlungsmittel, wie diejenigen der Raumordnung und des Städtebaus, treten dahinter zurück. Das entspricht der verfassungsrechtlichen Lage im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen. Demgegenüber verlangt das Unionsrecht nachhaltigkeitsbedingt eine integrative Wahrnehmung gerade auch räumlicher Steuerungsaufgaben, wie derjenigen des Energie- und Verkehrssektors – und das nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Herstellung und Sicherung der Transeuropäischen Netze. In die Pflicht genommen werden neben den Unionsorganen die Mitgliedstaaten. Es bedarf daher einer „Raumordnerisierung“ der bundesdeutschen Gesetze sowie der Planungen und Maßnahmen in den fraglichen Bereichen. Der Beitrag entwirft hierfür zwei mögliche Modelle de lege ferenda, ein behutsames und ein deutlich weitergehendes.

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Karoline Maria Linzbach / Klaus Ferdinand Gärditz
Das nachrichtendienstliche Trennungsgebot – ein verfassungsrechtlicher Totenschein
Das „Trennungsgebot“ zwischen Nachrichtendiensten einerseits und Polizeibehörden andererseits ist zwar eine traditionsreiche Organisationsentscheidung des einfachen Gesetzesrechts. Verfassungsrechtlich war es aber nie begründet. Das Trennungsgebot als Argument taucht erstmals in sicherheitsrechtspolitischen Debatten der 1980er Jahre auf und hat sich seitdem verselbstständigt. Die jüngere bundesverfassungsverfassungsgerichtliche Rechtsprechung gibt Anlass, den verfassungsrechtlichen Wiedergänger endgültig zu beerdigen.

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Judith Froese
Mietpreisbegrenzungen im Lichte des Verfassungsrechts
Ziele und Zielkonflikte kurzfristiger Maßnahmen auf dem Wohnungsmarkt
Das Wohnen gilt verbreitet als „die soziale Frage unserer Zeit“ und so verwundert es nicht, dass die Bezahlbarkeit und Schaffung von Wohnraum weit oben auf der politischen Agenda stehen. Gesetzgeberische Maßnahmen setzen u. a. bei den Mietpreisen an und bestimmen Obergrenzen für zulässige Mieten und Mieterhöhungen. Auf Bundesebene sei hier insbesondere die Mietpreisbremse genannt, auf Landesebene der Berliner Mietendeckel. Sowohl die Mietpreisbremse als auch der Mietendeckel setzen der privatautonomen Mietpreisgestaltung Grenzen und schränken das Eigentum der Vermieter (Art. 14 GG) ein. Beide Maßnahmen sollen kurzfristig Abhilfe schaffen, indem sie die Bezahlbarkeit von Wohnraum für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen sichern und dadurch eine Gentrifizierung der besonders nachgefragten Stadtviertel verhindern. Langfristig kann die Wohnungsknappheit jedoch nur durch andere Maßnahmen, insbesondere durch das Schaffen zusätzlichen Wohnraums „am richtigen Ort“ gelindert bzw. behoben werden. Die Erreichung dieses langfristigen Ziels droht durch Mietpreisbegrenzungen indes konterkariert zu werden. Der Beitrag plädiert daher dafür, das Zusammenwirken der einzelnen Maßnahmen zur Linderung und Behebung der Wohnungsknappheit und ihre jeweilige zeitliche Dimension im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung stärker zu berücksichtigen.

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Forum

Andreas Kulick
„A Union that strives for more“?
Das Arbeits- und Gesetzgebungsprogramm der von der Leyen-Kommission
Nach einem knappen Jahr seit ihrem Amtsantritt bietet es sich an, einen genaueren Blick auf das Arbeits- und Gesetzgebungsprogramm der von der Leyen-Kommission zu werfen: Was sind die Schwerpunktthemen auf ihrer Agenda? Welche Einzelthemen fokussiert sie, um diese zentralen Ziele zu erreichen? Welche Instrumente wählt sie dazu? Und vor allem: Wie ist dieses Arbeits- und Gesetzgebungsprogramm zu bewerten? Der Beitrag stellt nach einer kurzen Einleitung (I.) die Schwerpunkte und Ziele der von der Leyen-Kommission vor (II.), bevor er die einzelnen Maßnahmen, vor allem solche legislativer Art, analysiert (III.). Auf einen kurzen Vergleich mit der Agenda der Juncker-Kommission (IV.) folgt sodann die Bewertung des Arbeits- und Gesetzgebungsprogramms der neuen Kommission (V.). Abschnitt VI. beschließt den Beitrag.

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