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Ausgabe 4/2024

Aufsätze

Matthias Cornils 
Der Funktionsschutz der Medien als Aufgabe des Unionsrechts
Zum „European Media Freedom Act“ 

Monika Polzin
Wird das Völkerrecht autokratisch?
Ein Vorschlag zur Definition autokratischer Normen im Völkerrecht

Andreas Wimmel
Die Verantwortung des Gesetzgebers für die verspätete Umsetzung von EU‑Richtlinien

 

Rechtsprechung

Philipp Austermann
Nur teilweise verfassungswidrig? Anmerkungen zur Wahlrechtsreform 2023 und zum Urteil des BVerfG vom 30.7.2024


Literatur

Klaus Ritgen
Handbuch des Staatsrechts Band II: Gewinnung und Grundprinzipien des Staatsrecht

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Aufsätze

Matthias Cornils
Der Funktionsschutz der Medien als Aufgabe des Unionsrechts
Zum „European Media Freedom Act“
Das im Mai dieses Jahres in Kraft getretene Europäische Medienfreiheitsgesetz, eine EU-Verordnung, bedeutet einen qualitativen Sprung in der Entwicklung des unionalen Medienrechts. Erstmals zielt die EU-Rechtsetzung unmittelbar auf die Gewährleistung der Funktionalität der Medien – darunter nun auch der Presse – für die demokratische Meinungsbildung; sie zieht damit die insbesondere in der Rechtsprechung des EGMR entwickelten europäischen Standards des Medien-Funktionsschutzes in das Unions-Sekundärrecht ein. Gestützt ist die Verordnung indes mangels einer insoweit einschlägigen Rechtsetzungsbefugnis auf die Binnenmarkt-Angleichungskompetenz des Art. 114 AEUV, eine Begründung, die sich zwar politisch am Ende durchsetzen konnte, die aber rechtlich anfechtbar bleibt. Der rechtspolitische Trend zur Handlungsform der Verordnung erscheint beim EMFA besonders fragwürdig, weil seine Regelungen zum großen Teil die Mitgliedstaaten adressieren, also Richtliniencharakter haben. Der Beitrag befasst sich mit diesen Grundsatzfragen sowie dem Anwendungsbereich der Verordnung und gibt im Übrigen einen Überblick über die Regelungen des EMFA.

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Monika Polzin
Wird das Völkerrecht autokratisch?
Ein Vorschlag zur Definition autokratischer Normen im Völkerrecht
Die Völkerrechtsordnung wird durch eine zunehmende Autokratisierung der Staatengemeinschaft herausgefordert. Wird die nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte (wenn auch mit Schwächen behaftete) liberale Freiheits- und Friedensordnung bestehen bleiben oder werden sich autokratische völkerrechtliche Normen entwickeln? Um diese Frage beantworten zu können, wird in diesem Beitrag erstmals eine abstrakte und normative Definition von autoritären Völkerrechtsnormen vorgeschlagen.

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Andreas Wimmel
Die Verantwortung des Gesetzgebers für die verspätete Umsetzung von EU Richtlinien
Obwohl sich Mitgliedstaaten zur Einhaltung und Anwendung von Unionsrecht verpflichtet haben, übertragen sie Richtlinien häufig verspätet in die innerstaatliche Rechtsordnung. In diesem Beitrag wird überprüft, inwieweit Organe der Gesetzgebung politisch verantwortlich sind, wenn Bundesgesetze zur Umsetzung von Richtlinien nach Fristablauf verkündet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass Bundestag und Bundesrat die allermeisten dieser Gesetze nicht rechtzeitig beschließen konnten, weil ihnen der Gesetzentwurf erst nach dem Umsetzungsdatum oder mit zu geringer Vorlaufzeit überwiesen worden war. Der Schlüssel für eine fristgemäße Richtlinienumsetzung liegt also nicht zuerst bei den Abgeordneten, sondern in Bundesregierung bzw. Ministerialverwaltung.

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Rechtsprechung

Philipp Austermann
Nur teilweise verfassungswidrig? Anmerkungen zur Wahlrechtsreform 2023 und zum Urteil des BVerfG vom 30.7.2024
Das BVerfG hat am 30.7.2024 über die höchst umstrittene Wahlrechtsreform der „Ampel-Koalition“ geurteilt. Das Gericht hat versucht, die Verkleinerung des Bundestages als Hauptanliegen der Reform zu erhalten und zugleich den Ausschluss kleiner Parteien zu verhindern. Dabei hat es jedoch manche verfassungsrechtlich zumindest ungewöhnlichen Wege beschritten

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